Amtsdauer und Wahl
Der 1. Vorsitzende/die 1. Vorsitzende
· wird gewählt von der Mitgliederversammlung
· auf die Dauer von 4 Jahren
Hauptaufgaben
Der 1. Vorsitzende/die 1. Vorsitzende
· gewährleistet und erfüllt als Mitglied im geschäftsführenden Vorstand [siehe gesonderter Aufgabenkatalog] die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins
· repräsentiert die Sektion nach innen und außen
· ist ein Bindeglied zwischen der Sektion, dem DAV Bundesverband inkl. Landesstrukturen, anderen Verbänden und der Öffentlichkeit
· plant in Zusammenarbeit mit dem Vorstand strategisch den Weg in die Sektionszukunft
· ist verantwortlich die Koordination, Kommunikation und Kooperation in der Sektion
Wichtige Einzelaufgaben
Der 1. Vorsitzende/die 1. Vorsitzende
· beruft die Vorstandssitzung ein und übernimmt die Sitzungsleitung
· ist Versammlungsleiter/Versammlungsleiterin der Mitgliederversammlung und unterzeichnet deren Niederschrift
· legt der Mitgliederversammlung den Rechenschaftsbericht vor
· sorgt für den regelmäßigen Austausch zwischen den ehrenamtlich und hauptberuflich Tätigen der Sektion
· Verantwortet alle laufenden Geschäfte der Sektion und stimmt diese mit der Geschäftsführung der Sektion regelmäßig ab.
· Verantwortet alle personellen Belange der Sektion
· Verantwortet die geschäftlichen Aktivitäten des Kletterzentrums der Sektion
Entscheidungsaufgaben
Der 1. Vorsitzende/die 1. Vorsitzende
· Personalentscheidungen
· Alle Belange des Kletterzentrums
Unterschriftenbefugnisse
Der 1. Vorsitzende/die 1. Vorsitzende
· besitzt ist gemeinsam mit dem 2. Vorsitzenden/der 2. Vorsitzenden oder dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin vertretungs- und zeichnungsberechtigt
· unterzeichnet bei Rechtsgeschäften über einem Vermögenswert von 25.000 € gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied des gesetzlichen Vorstandes
Notwendige Kompetenzen
Der 1. Vorsitzende/die 1. Vorsitzende verfügt über
· Führungs- und Sozialkompetenz
· Kenntnisse in Vereins- und Verbandsführung
· Betriebswirtschaftliche Kenntnisse
· Kommunikationsstärke
· Erfahrung in Personalführung und Entwicklung
Wünschenswerte Kompetenzen
Der 1. Vorsitzende/die 1. Vorsitzende verfügt über Affinität zum Bergsport
Finanzielle Entschädigung[1]
Der 1. Vorsitzende/die 1. Vorsitzende
· erhält alle Auslagen, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen entsprechend der jeweils aktuelle Regelunge (z.B. Reisekostenregelung etc.) ersetzt.
Sonstige Vergünstigungen
Der 1. Vorsitzende/die 1. Vorsitzende
· erhält auf Wunsch einen qualifizierten Nachweis (Ehrenamtsnachweis)
· kann auf Kosten der Sektion Fortbildungen zur Erlangung und Weiterentwicklung der notwendigen und wünschenswerten Kompetenzen besuchen
Zeitaufwand
Der 1. Vorsitzende/die 1. Vorsitzende hat mit einem Zeitaufwand von
· 4-8 Std./Woche und
· 4-6 Wochenenden