Einverständniserklärung zur Übertragung der Aufsichtspflicht bei Kindern und Jugendlichen

Für den Aufenthalt von Minderjährigen im DAV-Kletterzentrum in Begleitung von NICHT-Erziehungsberechtigten benötigen wir eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Kinder unter 14 Jahren sind beim Klettern immer zu beaufsichtigen.

Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr benötigen Jugendliche weiterhin eine volljährige Aufsichtsperson mit Sicherungskenntnissen, wenn sie nicht selbstständig sichern können.

Einverständniserklärung für das selbstständige Klettern für Jugendliche

Zum selbstständigen Klettern ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ohne Aufsichtsperson (NUR für Jugendliche ab dem 14. Geburtstag!) ist ebenfalls eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten abzugeben.

Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen ohne Aufsichtsperson klettern, wenn die Erziehungsberechtigten bestätigen, dass ihre Kinder über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und Klettertechniken verfügen.

Wer kann bei uns klettern?

Es gibt ein paar wichtige Bestimmungen, die bei einem Besuch im DAV-Kletterzentrum zu beachten sind:

Personen, die die Sicherungstechniken und Kletterregeln beherrschen, klettern im Kletterzentrum auf eigene Gefahr. Eine Unterschrift, dass dies gewährleistet ist, muss am Tresen im Kletterzentrum beim ersten Besuch geleistet werden.

Neulinge – d.h. Personen ohne jegliche Klettererfahrung – sollten einen Anfängerkurs besuchen, um Kletteregeln und Sicherungstechniken zu lernen. Zugangsberechtigt sind somit nur Personen, die klettern können (Risikosportart!).