Versicherungsschutz
Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard):
Alpiner SicherheitsService ASS
Leistungen im Überblick Stand 2012
1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-- je Person und Ereignis: Erstattet die Kosten bis € 25.000,-- für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen.
Generell gilt die Pflicht zur Schadenminderung, d.h. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.
2. Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung
während der Ausübung von Alpinsport. Der ASS deckt nur unfallbedingte Heilkosten, Heilkosten aufgrund Krankheit sind nicht abgesichert.
Als Ergänzung zum ASS empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreiserankenversicherung. Diese kann z.B. mit der DAV Auslandsreise krankenversicherung oder über den DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz abgeschlossen werden. Weitere Erläuterungen zu den Zusatzversicherungen finden Sie auf unserer Homepage.
Zu Pkt. 1 und 2: Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).
Bei Schadensmeldungen zu den Pkt. 1 und 2 nehmen Sie bitte direkt mit der Würzburger-Versicherungs AG Kontakt auf unter: Tel.: 0931/2795-250.
3. 24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport
4. Neu - ab 01.04.2012 Unfallversicherungsschutz leistet:
5.000 Euro bei Unfalltod
25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %)
5.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod
Bitte beachten:
Die Leistung aus der Unfallversicherung erfolgt erst bei einer Invalidität von mindestens 20 %. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen und der Gliedertaxe.
Was ist im Todesfall zu beachten: Der Unfall-Tod ist der R+V Allgemeinen Versicherung unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen, unter der Telefonnummer 0180/2336789 anzuzeigen.
Die genauen Versicherungsbedingungen und weitere Informationen finden Sie auf www.alpenverein.de/DAV-services/versicherungen/
5. Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG): Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu € 2.000.000,- sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2011 ergeben. Besteht für ein Mitglied bereits Versicherungsschutz durch eine selbst abgeschlossene Privathaftpflicht-Versicherung, so haftet der Versicherer nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen nur dann, wenn der andere Privathaftpflicht-Versicherer bedingungsgemäß keinen Versicherungsschutz zu leisten hat.
Geltungsbereich des ASS: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2011)
Hinweis: Nicht versichert im ASS ist das Expeditions- und Höhenbergsteigen! Was genau eine Expedition ist und wie sich hier die Versicherungssituation darstellt, finden Sie unter "Expeditionsversicherung".
– ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2011) und Expeditionen.www.alpenverein.de
Weitere Informationen:
Die vollständigen Informationen und Downloads zum Thema Versicherungen für DAV-Mitglieder sowie aktuelle Meldungen finden Sie auf www.alpenverein.de/DAV-Services/Versicherungen/




