Neue Beitragsstruktur ab 1. Januar 2008
Am 01. Januar 2008 tritt die in 2005 und 2006 auf den Hauptversammlungen des Alpenvereins verabschiedete neue Beitragsstruktur in Kraft. Der Vorstand unserer Sektion hat auf beiden Hauptversammlungen dagegen gestimmt, jedoch ohne Erfolg. Die Mehrheit hat entschieden, die Beitragsstruktur anzupassen. Gemäß § 8 Abs. 1 unserer Satzung ist diese Entscheidung auch für die Mitglieder unserer Sektion hinsichtlich des DAV-Anteils verbindlich. Es ergeben sich folgende Änderungen:
- Mitglieder ab dem 70. Lebensjahr und mit einer Mitgliedschaft von über 50 Jahren können keinen Antrag mehr auf Beitragsfreiheit stellen. Für Mitglieder, die bereits Beitragsfreiheit genießen, gilt natürlich weiterhin Bestandsschutz.
- Bisher bestand die Möglichkeit für Mitglieder, die das 65. Lebensjahr erreicht haben und auf eine 25-jährige Mitgliedschaft blicken können, einen Antrag auf B-Mitgliedschaft zu stellen. Dies ändert sich wie folgt: Ab 2008 können Mitglieder, die das 70. Lebensjahr erreicht haben, einen Antrag auf B-Mitgliedschaft stellen ganz unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft.
- Ab sofort wird der jährliche Mitgliedsbeitrag für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr auf 10,00 angehoben. Die Anhebung der Kind-Beiträge ist zwingend notwendig, da künftig auch für Mitglieder dieser bisherigen Altersstufe (0-14 Jahre) 7,36 jährlich an den Hauptverein (inkl. ASS-Anteil) abgeführt werden müssen.
- Die Kategorie Junior gilt ab dem 01.01.2008 nur noch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
- Die Kategorie Schul- und Berufsausbildung entfällt.
- Ein unterjähriger Kategoriewechsel entfällt ebenfalls.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle (Öffnungszeiten: Mo & Mi 10-14 Uhr, Di & Do 15-18 Uhr).
Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit, ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2008.
Ihr Vorstand und Geschäftsstellen-Team




