Brief an den DAV

Mathias Rink
Fasanenweg 26
25368 Kiebitzreihe
    
DAV
Bundesgeschäftsstelle München
Geschäftsbereichsleiter Hütten, Naturschutz, Raumordnung
                                        
Sehr geehrter Herr Mair,

in diesem Sommer war ich mit einer Gruppe auf vier Touren im Rahmen von Hüttenwanderungen in den Alpen (Stubai, Wetterstein, Verwall) unterwegs und bin dabei einem Schwierigkeitsgrad der besonderen Art begegnet: Die Gebührenerhebung auf den Hütten wird, wenn man Übernachtungsplätze vorab reservieren lassen möchte, zunehmend den Gepflogenheiten der Hotelbranche im Tal angepasst.  Unser Wanderführer hatte uns schon vor Reisebeginn darüber informiert, dass er zur Hüttenübernachtungsvorbuchung mehr als 400 € investieren musste.

Auf den einzelnen Hütten bot sich uns ein undurchsichtiges, um nicht zu sagen chaotisches Bild: Die meisten Hütten, z. B. im Verwall und in den Stubaier Alpen, erhoben keine Vorabgebühren, andere Hütten, so besonders im Wettersteingebirge, nahmen Vorab-Risikogebühren von 5 €, 7 € oder 10 € pro Person, wobei sich eine 10-€-Hütte durchaus auf 5 € „herunterhandeln“ ließ. Diejenigen Hütten, die keine Reservierungsgebühren gefordert  hatten, waren ohne jede Bemerkung damit einverstanden, wenn wir jeweils nicht mit der vollen gemeldeten Anzahl von Teilnehmern ankommen konnten.

Für uns war es völlig unverständlich, dass für die einbehaltenen Stornogebühren keine Quittungen ausgestellt wurden, auch nicht auf der Hütte, die nach Verhandlung statt 10 € nur noch 5 € behalten wollte. Wir haben uns daraufhin gefragt, was mit diesen Gebühren eigentlich passiert, wer sie bekommt, bei welchem Finanzamt diese Gebühren deklariert werden. Auf unsere Fragen vor Ort wurde uns gesagt, die Gebühren würden komplett an die jeweilige Sektion abgeführt.

Damit Sie mich nicht falsch verstehen, ich habe mich nie dafür interessiert, ob der DAV, dem ich seit 1962 angehöre, seine Steuern zahlt, aber wenn mir solche, wie ich meine „unalpinen“ Machenschaften wie die Erhebung von Stornogebühren auf einer Meereshöhe von über 2000 m begegnen und mir „mein“ Verein in dieser Weise entgegen tritt, muss ich mir darüber Gedanken machen.

Sie können sich sicher vorstellen, dass wir auf unseren Touren heftig über dieses Thema diskutiert haben, und wir haben auch versucht, das Interesse der Sektionen (über das ich gern etwas von Ihnen erfahren hätte) nachzuvollziehen.

Als einfaches DAV-Mitglied habe ich den Wunsch, auch  in einer Gruppe  auf Hütten ohne Probleme und ohne finanzielle Vorleistungen  aufgenommen zu werden. Unsere Gruppe muss jeweils bis zu einem halben Jahr vorher mit genauem Termin der Übernachtung(en) auf der Hütte angemeldet werden. Zu diesem Zeitpunkt wird für einige Hütten eine Stornogebühr erhoben. Wo bleibt dieses Geld in der Zwischenzeit, wird es wenigstens zinsbringend angelegt? Zinsbringend für wen? In der Zwischenzeit passiert in einer Gruppe von durchschnittlich 10 angemeldeten Bergsteigern so Einiges: Einer unserer Mitwanderer war abgestürzt und musste per Hubschrauber geborgen werden, seine Stornogebühren schlugen aber noch bei drei weiteren Touren zu Buch, waren also verloren. Entspricht das den DAV-Zielen? Zwei weitere Ausfälle durch Krankheiten, die unterwegs auftraten, erhöhten ebenfalls die verlorene Stornokasse. Haben die Gründer des DAV das so gewollt?

Eine zusätzliche und wesentliche Quelle, Stornogebühren einzutreiben, ist das Wetter, uns allen nur zu gut bekannt. Wir haben in diesem Jahr zu unserem Glück trotz oft sehr schlechter Wetterlage alle Hütten erreichen können, in einem Fall im Zugspitzgebiet nur mit erheblichem, auch finanziellem Aufwand. Muss das sein? Sollen wir bei Schlechtwetter durch diese Gebührenpraxis dazu gezwungen werden, in unklaren Situationen lieber doch los zugehen, um die „gebuchte“ Hütte zu erreichen, statt wie sonst im Zweifelsfall auf  eine Wetterbesserung zu warten? Sie wissen wie ich, dass hier mit nicht geringen Risiken gespielt wird, und das in einem Verein, der sich eigentlich nicht materiellen Zielen verschrieben hat. Was passiert, wenn sich eine Hüttentour durch Schlechtwetter insgesamt um einen Tag verschiebt, wir also auf jeder folgenden Hütte um einen Tag verspätet ankommen? Werden dann alle Stornogebühren fällig? Müssen wir in Zukunft nachweisen, dass die Wetterlage den Besuch der Hütte verhindert hat? Wie soll das funktionieren? Was ist, wenn eine Gruppe zwischen zwei Hütten umkehren muss, z. B., weil sich jemand verletzt hat?

Eine besondere Bedeutung bei dieser Frage, jedenfalls in Bezug auf Gruppentouren im Rahmen des DAV, betrifft die Wanderführer, die, soweit ich weiß, ihre Arbeit und vor allem ihre Kenntnisse ehrenamtlich einbringen. Sie machen die Planung, meistens auch mit Organisieren der Unterkünfte und führen dann die Gruppe, deren Mitglieder - jedenfalls bei uns - diese Touren nicht selbstständig unternehmen würden, weil sie sich das nicht zutrauen würden. Nun kommt auf diese Ehrenamtlichen noch ein Extra-Storno-Job zu mit Verwaltung einer entsprechenden Kasse, im Einzelnen Einsammeln des Geldes, Verbuchen, gegebenenfalls Zurückzahlen oder Verrechnen mit einbehaltenen Stornogebühren. Das war in diesem Jahr in einem Einzelfall schon nicht ganz einfach, und ich glaube  nicht, dass unser Wanderführer inzwischen alle ausgelegten Gelder wieder zusammen hat. Vor allem trifft das in der Person des Gruppenleiters denjenigen, der seinen Kopf eigentlich für andere Sachen freihalten sollte. Das Übertragen dieser Aufgabe auf eine andere Person dürfte das Ganze auch nicht erleichtern, weil die Gesamtorganisation dann durch zusätzliche Kommunikationsfehler und Missverständnisse eher erschwert wäre. Ich kann mir vorstellen, dass durch diese neue Gebührenpraxis die Freude am ehrenamtlichen Engagement nicht gerade gesteigert wird.

Und wie soll diese Entwicklung weitergehen? Müssen wir in Zukunft Atteste auf einen alpinen Hüttentresen legen, aus denen hervorgeht, dass ein Gruppenmitglied wg. Krankheit, wg. beruflicher Unabkömmlichkeit, wg. familiärer Katastrophen nicht hat mitkommen können? Woher sollen wir so ein Attest bekommen, wenn unterwegs ein Unfall passiert und der Betroffene nicht weiter mitkommen kann? Wer soll das überprüfen?  Und wer kann verbindlich  vorhersagen, was in den Monaten zwischen Reservierung und tatsächlicher Hüttenübernachtung noch passiert? Wird am Ende dieser Entwicklung eine Reisekostenrücktrittsversicherung stehen für gebuchte Übernachtungen auf einer DAV-Hütte? Meiner Meinung nach wird doch keiner auf so eine Tour verzichten, wenn er nicht wirklich triftige Gründe dafür hat.

Ich denke, dass hier über diese grundsätzlichen Überlegungen hinaus noch deutlich zwischen der Reservierung für DAV-Gruppen und der Reservierung für Einzelpersonen unterschieden werden muss, weil sich eine Gruppe immer sehr frühzeitig anmelden muss, und es naturgemäß bei zehn Mitgliedern in diesem langen Vorabintervall eher zum Ausfall einer Person kommen kann.

Zum Schluss noch eine Bitte: Sie im Zentralverband des DAV haben sicherlich ein Verzeichnis der Sektionen bzw. der Hütten, aus dem die Höhe der jeweils im Voraus verlangten Gebühren hervorgeht. Ist dieses Verzeichnis öffentlich zugänglich, oder können Sie dieses im Internet oder im Zentralblatt veröffentlichen? Oder wie könnten wir sonst an diese Informationen kommen, ohne vorher jede Hütte einzeln anrufen oder -mailen zu müssen? Ich verspreche mir davon eine bessere Übersicht im zzt. offensichtlich vorherrschenden Chaos, wo die erhobene Summe auf manchen Hütten „beliebig“ zu sein scheint. Unsere Gruppe würde sicherlich eine solche Liste für ihre weitere Tourenplanung berücksichtigen. - Übrigens finde ich beim Versuch, diese Gebühren per Internet zu erfahren, z. B. bei der Sektion München und Oberland nur Hinweise auf Tarife und Stornogebühren, deren Höhe man aber nach dem weiteren Anklicken auf einer völlig weißen Website wohl erraten soll; die Sektion Hamburg macht immerhin bei einigen Hütten Angaben, hat aber Stornogebühren offensichtlich nicht vorgesehen. Hoffentlich haben Sie einen Überblick über das Finanzverhalten in dieser Frage auf allen 327 DAV-Hütten.

Es tut mir Leid, Sie mit einer so langen und aus meiner Sicht unerquicklichen Mail belasten zu müssen. Aber ich glaube, dass bei den angesprochenen Problemen eine grundsätzliche und einheitliche Regelung gefunden werden muss, die am ehesten vom Zentralverband in Angriff genommen werden könnte.

Mit freundlichem Gruß
Mathias Rink

PS
Im ersten Absatz habe ich mich – nach unseren bisherigen Erfahrungen – nicht ganz korrekt ausgedrückt: Bei Talübernachtungen in normalen Pensionen gab es bisher keine Probleme, wenn wir nicht die volle gebuchte Zahl von Betten belegen konnten. Es gab auch keine Vorab-Reservierungsgebühren und auch keine Bearbeitungsgebühr. Insofern ist man uns im Tal ein wenig voraus...


Antwort des DAV

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