Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen
Ausbildungsprogramm 2012

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen des Ausbildungs- und Tourenprogramms des Deutschen Alpenvereins, Sektion Hamburg und Niederelbe e.V. gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Deutschen Alpenverein, Sektion Hamburg + Niederelbe e.V. (Sektion)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Räumen oder Betten in Hütten oder Hütten sowie die Durchführung von Kursen und Veranstaltungen.

An den Veranstaltungen des Deutschen Alpenvereins, Sektion Hamburg und Niederelbe e.V. (künftig nur Sektion genannt) können wenn nicht anders angegeben grundsätzlich nur volljährige Mitglieder der Sektion teilnehmen. Wenn noch ausreichend Plätze vorhanden sind, stehen unsere Veranstaltungen auch volljährigen Mitgliedern anderer Sektionen des Deutschen Alpenvereins zu.

Ihre Leistungsfähigkeit und Ihr Verhalten
Die persönlichen Voraussetzungen sind in den Ausschreibungen der jeweiligen Veranstaltung vermerkt. Ihre Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit entsprechen, dass die Gruppe nicht unzumutbar gestört, behindert oder gefährdet wird. Der Veranstaltungsleiter kann Sie im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn Sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder Sie wenn vorhanden der Vorbesprechung ohne Entschuldigung und ohne wichtigen Grund fernbleiben. In wenigen speziellen Fällen wird vor der eigentlichen Veranstaltung eine Testtour durchgeführt (siehe Ausschreibung). Die Teilnahme hieran ist eine Pflichtvoraussetzung für die Teilnahme an der eigentlichen Veranstaltung. Eine Nichtteilnahme an der Testtour berechtigt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung. Während einer Veranstaltung ist ein Ausschluss durch den Leiter jederzeit möglich, wenn die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, das körperliche Können nicht ausreicht, Sie sich selbst oder die die Gruppe gefährden, die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört oder behindert wird, oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden. Dies gilt ebenso für zukünftige Veranstaltungen. Andererseits können Sie, wenn Ihre Leistungsfähigkeit die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, nicht damit rechnen, dass Ihr Leistungsanspruch erfüllt wird. Bei Hochtouren, Klettertouren und Skihochtouren u. ä. sowie bei entsprechenden Kursen nach Unterweisung wird in selbstständigen Seilschaften gegangen. Wenn Sie ein gesundheitliches Problem (z. B. Allergie, Verletzung, Diabetes etc.) haben, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, sind Sie verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.

Vertragsabschluss
Die Buchung (=Angebot) zum Abschluss des Vertrages über eine angebotene Leistung kann online über das Internetportal des Veranstalters www.alpenverein-hamburg.de vorgenommen werden. Mit dem Durchlaufen sämtlicher Online–Buchungsschritte bietet der Kunde der Sektion den Abschluss eines Vertrages an. Der Kunde erteilt der Sektion mit der Online-Buchung eine Einzugsermächtigung zur Bezahlung der Leistung im Lastschriftverfahren.

Der Vertrag kommt zustande, wenn die Sektion die vom Kunden gebuchte Leistung schriftlich per Briefpost, Telefax oder per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse oder E- Mail – Adresse bestätigt (=Annahme).

Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt darin ein neues Angebot der Sektion. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten (Anzahlung/Zahlung/Beginn der Leistung) annimmt.

Zahlung
Beträgt der Preis für die gebuchte Leistung weniger als 50,00 Euro  so ist der Gesamtpreis sofort nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig und innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Beträgt der Preis für die Gebuchte Leistung 50,00 Euro bis 100,00 Euro so ist ein Anzahlung von 50 % , bei einem Preis von mehr als 100,00 Euro eine Anzahlung von 35 % sofort nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig und innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Leistungsbeginn ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Leistungsbeginn getätigt werden, ist der gesamte Preis nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig und innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung wird der Sektion den Preis bzw. die Anzahlung/Restzahlung zum Zahlungstermin einziehen.

Leistung/Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Ausbildungsheft und im Internetportal der Sektion www.alpenverein-hamburg.de sowie aus den hierauf Bezug genommenen Angaben in der Buchungsbestätigung. Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn diese von der Sektion schriftlich bestätigt worden sind..

Rücktritt / Stornierung durch den Kunden
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Sektion. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei Rücktritt vom Vertrag hat die Sektion Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Er macht von seinem Recht Gebrauch, den ihm zustehenden Entschädigungsanspruch zu pauschalieren. Bei einer Stornierung bis 6 Wochen vor Beginn der gebuchten Leistung wird eine Mindeststornogebühr von 20% des Gesamtpreises, mindestens aber € 15, erhoben,
bis 4 Wochen 40 % des Gesamtpreises,
bis 3 Wochen 50%  des Gesamtpreises,
bis 2 Wochen  60 % des Gesamtpreises,
bis 1 Woche und weniger  75% des Gesamtpreises.
Die Mindeststornogebühr beträgt 5,00 Euro.

Ausschluss von AnsprüchenAnsprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung der Sektion müssen innerhalb von drei Monaten nach der vertraglich vereinbarten Leistungszeit gegenüber der Sektion postalisch, per Fax oder E-Mail geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde an der Einhaltung der Frist ohne eigenes Verschulden gehindert war.

Absage durch die veranstaltende Sektion
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, wegen ungünstiger Witterungs- und Schneeverhältnisse oder bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters ist die veranstaltende Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen werden Preis/ggf. Vorauszahlungen vollständig erstattet. Bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters kann die veranstaltende Sektion einen Ersatzleiter einsetzen. Der Leiter kann nach eigenem Ermessen, den Kursort oder das Gebiet ändern, wenn er dieses für die Durchführung der Veranstaltung für notwendig hält. Der Wechsel des Veranstaltungsleiters oder eine Zieländerung berechtigen nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen von Preis/ggf. Vorauszahlungen.

Abbruch der Veranstaltung
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.

Vorzeitige Abreise/Ausschluss
Bei vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder bei Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen. Bei Ausschluss nach einer Testtour werden die auf die Testtour entfallenden Kosten einbehalten und nur der Differenzbetrag erstattet. Im Falle einer Nichtteilnahme an einer Testtour besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen der eigentlichen Veranstaltung.

Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Haftung und Versicherung
Veranstaltungen im Gebirge sind nie ohne Risiko (siehe auch Punkt 11 „Erhöhtes Risiko im Gebirge“). Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Haftung des Vereins, seiner Übungsleiter/Trainer sowie sonstiger für die Sektion tätigen Personen ist wie folgt begrenzt: Eine Haftung für Schäden, die einem Teilnehmer bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen oder bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, ist über den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für die Sektion tätigen Person, für die die Sektion nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Sektionsmitglieder s. auch §16 der Satzung der Sektion.

Erhöhtes Risiko
Klettern, Bergsteigen, Wandern und andere Betätigungen im Gebirge sind nie ohne Risiko (z. B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc.). Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den eingesetzten Veranstaltungsleiter nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel vom DAV ausgebildete Fachübungsleiter/Trainer, jedoch nicht staatlich geprüfte Berg- und Skiführer. Das alpine Restrisiko muss der Teilnehmer selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit und eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung vorausgesetzt.

Ausrüstung
Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Die Ausrüstung muss den allgemein gültigen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

An- und Abreise
Die An- und Abreise sowie Fahrten während der Veranstaltungen erfolgen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten.

Unterkunft
Bei vielen Veranstaltungen außerhalb Hamburgs haben wir bereits Übernachtungsmöglichkeiten für alle Teilnehmer angefragt und vorreserviert. Die Unterkunft und auch die Verpflegung stellen jedoch keinen Bestandteil unserer Leistung dar und sind auch nicht im Teilnehmerbeitrag enthalten.

Datenschutz
Personenbezogene Daten von Kunden  wie Name, Geschlecht,  Anschrift ,Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, werden von der Sektion ausschließlich in dem für die Begründung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang mittels EDV erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung des abgeschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine solche wirksame ersetzt gelten, die dem Sinne und dem wirtschaftlichen Zweck nach der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft oder undurchführbar erweisen sollten.

Anwendbares Recht / Gerichtstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und der Sektion gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der allgemeine Gerichtsstand des Veranstalters ist Hamburg. Bei grenzüberschreitenden Leistungen ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Artikel 17 EuGVÜ)

Stand: Dezember 2010

 

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