Teilnahmebedingungen

Bedingungen

für die Teilnahme an den Veranstaltungen des Ausbildungs- und Tourenprogramms des Deutschen Alpenvereins, Sektion Hamburg und Niederelbe e.V.

Ausbildungsprogramm 2010

1. Teilnahmeberechtigung

An Veranstaltungen des Deutschen Alpenvereins, Sektion Hamburg und Niederelbe e.V. (künftig nur Sektion genannt) können wenn nicht anders angegeben grundsätzlich nur volljährige Mitglieder der Sektion teilnehmen. Wenn noch ausreichend Plätze vorhanden sind, stehen unsere Veranstaltungen auch volljährigen Mitgliedern anderer Sektionen des Deutschen Alpenvereins e.V. zur Verfügung. Nichtmitglieder können ausschließlich an gesondert bezeichneten Veranstaltungen im Kletterzentrum-Hamburg (Anfänger- und Vorstiegskurse) teilnehmen, die unter www.kletterzentrum-hamburg.de zu buchen sind.

2. Ihre Leistungsfähigkeit und Ihr Verhalten

Die persönlichen Voraussetzungen sind in den Ausschreibungen der jeweiligen Veranstaltung vermerkt. Ihre Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit entsprechen, dass die Gruppe nicht unzumutbar gestört, behindert oder gefährdet wird. Der Veranstaltungsleiter kann Sie im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn Sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder Sie wenn vorhanden der Vorbesprechung ohne Entschuldigung und ohne wichtigen Grund fernbleiben. In wenigen speziellen Fällen wird vor der eigentlichen Veranstaltung eine Testtour durchgeführt (siehe Ausschreibung). Die Teilnahme hieran ist eine Pflichtvoraussetzung für die Teilnahme an der eigentlichen Veranstaltung. Eine Nichtteilnahme an der Testtour berechtigt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung. Während einer Veranstaltung ist ein Ausschluss durch den Leiter jederzeit möglich, wenn die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, das körperliche Können nicht ausreicht, Sie sich selbst oder die die Gruppe gefährden, die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört oder behindert wird, oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden. Dies gilt ebenso für zukünftige Veranstaltungen. Andererseits können Sie, wenn Ihre Leistungsfähigkeit die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, nicht damit rechnen, dass Ihr Leistungsanspruch erfüllt wird. Bei Hochtouren, Klettertouren und Skihochtouren u. ä. sowie bei entsprechenden Kursen nach Unterweisung wird in selbstständigen Seilschaften gegangen. Wenn Sie ein gesundheitliches Problem (z. B. Allergie, Verletzung, Diabetes etc.) haben, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, sind Sie verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.

3. Anmeldung, Bezahlung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Internet unter www.dav-hamburg.de. Die Teilnahmebeiträge ziehen wir frühestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn per Lastschrift von dem von Ihnen angebenden Konto ein. Eine andere Zahlungsweise ist nicht möglich. Die Plätze werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Mitglieder der Sektion Hamburg & Niederelbe haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Anmeldungen. Die telefonische oder schriftliche Vorreservierung eines Veranstaltungsplatzes ist nicht möglich! Um Ihnen die Kontaktaufnahme untereinander zu ermöglichen (insbesondere zur Bildung von Fahrgemeinschaften zur privaten Anreise) erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Name, Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an die Teilnehmer der Veranstaltung weitergegeben werden.

4. Bestätigung Ihrer Anmeldung, Warteliste

Wird Ihre Anmeldung angenommen, erhalten Sie von der Sektion eine Teilnahmebestätigung mit weiteren Informationen. Im Fall einer Vorbesprechung werden in der Regel Termin und Ort bekannt gegeben. Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist grundsätzlich verbindlich und Voraussetzung für Ihre Teilnahme am Kurs/an der Tour. Im Fall einer Überbuchung werden Sie automatisch auf die Warteliste gesetzt und erhalten eine entsprechende Bestätigung. Die Eintragung in die Warteliste ist zunächst für Sie unverbindlich. Wenn ein Platz frei wird, wird dieser nach Erreichbarkeit der Interessenten vergeben. Erst mit der Annahme des Nachrück-Angebots verpflichten Sie sich zur Teilnahme. Wir bitten daher um sofortige Benachrichtigung, wenn Sie kein Interesse mehr an der Veranstaltung haben.

5. Teilnehmerbeitrag

Der Teilnehmerbeitrag beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich die Touren- bzw. Kursgebühr für Ausbildung und Führung. Dazu kommen je nach Veranstaltung Ihre persönlichen Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Lift etc., die generell individuell vor Ort zu zahlen sind. Zusätzliche Versicherungen (z.B. Reiserücktritt) sind nicht eingeschlossen. Der Preis/ggf. Vorauszahlungen sind bei Anmeldung in voller Höhe fällig und werden mittels Lastschriftverfahren von der Sektion eingezogen. Die Abbuchung erfolgt nur, wenn Ihr Platz feststeht.

6. Rücktritt

Ein notwendiger Rücktritt durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin sollte der veranstaltenden Sektion in eigenem Interesse unverzüglich gemeldet werden. Wenn in der Ausschreibung nicht anders angegeben, werden hierbei folgende Stornokosten fällig:

1. Bei Tagestouren, eintägigen Kursen, Theoriekursen und allen Veranstaltungen im Kletterzentrum Hamburg:

  • Generell 10,00 € Bearbeitungsgebühr.
  • Bei Rücktritt vom 15. Tag bis zum Veranstaltungsbeginn wird der volle Teilnehmerbeitrag berechnet.
  • Ist eine Veranstaltung voll belegt und kann der Platz, der durch den Rücktritt frei wird, an eine Person von der Warteliste vergeben werden, behalten wir 10 € Bearbeitungsgebühr ein.

2. Bei allen anderen Veranstaltungen:

  • Generell 20,00 € Bearbeitungsgebühr.
  • 59 bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Preises, mindestens jedoch 20,00 €.
  • 30 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Preises, mindestens jedoch 20,00 €.
  • vom 15. Tag vor der Veranstaltung bis zum Veranstaltungsbeginn wird der volle Preis einbehalten.
  • Ist eine Veranstaltung voll belegt und kann der Platz, der durch den Rücktritt frei wird, an eine Person von der Warteliste vergeben werden, behalten wir 20,00 € Bearbeitungsgebühr ein. Bei Nichtantreten der Veranstaltung, vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter nach Veranstaltungsbeginn haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen. Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird empfohlen (nicht möglich über die Sektion).

7. Absage durch die veranstaltende Sektion

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, wegen ungünstiger Witterungs- und Schneeverhältnisse oder bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters ist die veranstaltende Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen werden Preis/ggf. Vorauszahlungen vollständig erstattet. Bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters kann die veranstaltende Sektion einen Ersatzleiter einsetzen. Der Leiter kann nach eigenem Ermessen, den Kursort oder das Gebiet ändern, wenn er dieses für die Durchführung der Veranstaltung für notwendig hält. Der Wechsel des Veranstaltungsleiters oder eine Zieländerung berechtigen nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen von Preis/ggf. Vorauszahlungen.

8. Abbruch der Veranstaltung

Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.

9. Vorzeitige Abreise/Ausschluss

Bei vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder bei Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen. Bei Ausschluss nach einer Testtour werden die auf die Testtour entfallenden Kosten einbehalten und nur der Differenzbetrag erstattet. Im Falle einer Nichtteilnahme an einer Testtour besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen der eigentlichen Veranstaltung.

10. Haftung und Versicherung

Veranstaltungen im Gebirge sind nie ohne Risiko (siehe auch Punkt 11 „Erhöhtes Risiko im Gebirge“). Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Haftung des Vereins, seiner Übungsleiter/Trainer sowie sonstiger für die Sektion tätigen Personen ist wie folgt begrenzt: Eine Haftung für Schäden, die einem Teilnehmer bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen oder bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, ist über den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für die Sektion tätigen Person, für die die Sektion nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Sektionsmitglieder s. auch §16 der Satzung der Sektion

11. Erhöhtes Risiko

Klettern, Bergsteigen, Wandern und andere Betätigungen im Gebirge sind nie ohne Risiko (z. B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc.). Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den eingesetzten Veranstaltungsleiter nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel vom DAV ausgebildete Fachübungsleiter/Trainer, jedoch nicht staatlich geprüfte Berg- und Skiführer. Das alpine Restrisiko muss der Teilnehmer selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit und eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung vorausgesetzt.

13. Ausrüstung

Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Die Ausrüstung muss den allgemein gültigen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

13. An- und Abreise

Die An- und Abreise sowie Fahrten während der Veranstaltungen erfolgen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten.

14. Unterkunft

Bei vielen Veranstaltungen außerhalb Hamburgs haben wir bereits Übernachtungsmöglichkeiten für alle Teilnehmer angefragt und vorreserviert. Die Unterkunft und auch die Verpflegung stellen jedoch keinen Bestandteil unserer Leistung dar und sind auch nicht im Teilnehmerbeitrag enthalten.

Hamburg, 19.11.2009

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Titelblatt aktuelle Ausgabe 01/2010